Anmeldung & Kosten

Frida

NEU!

 

Mit 1. Dezember 2025 (bis 31.01.2026) startet
die Anmeldeplattform Frida!

FRIDA ist die neue Anmeldeplattform des Landes Tirol, über die Eltern ihren Bedarf für einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz digital einmelden.

Für alle Kinder, die ERSTMALIG einen Platz im Kindergarten benötigen, oder die Einrichtung wechseln, können Eltern
die Anmeldung digital von zuhause aus erledigen.

Der Zeitpunkt der Einmeldung innerhalb der Anmeldefrist spielt dabei keine Rolle für die Vermittlung.
Das heißt: Es gilt kein "First come, first served"-Prinzip. 
 

Einfach tirol.gv.at/frida aufrufen und unkompliziert von zu Hause aus einmelden.


Hierzu ist die ID Austria nötig, die grundsätzlich bei jeder Passbehörde ausgestellt wird.
Für Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft sind die Landespolizeidirektion oder 
die Dienststellen der Finanzämter zuständig.

Nach getätigter Anmeldung findet die Platzzusage im März statt.
Selbstverständlich werden außerdem rechtzeitig im Frühjahr 2026 alle in Frage kommenden Eltern
von uns schriftlich zu einem Kennenlerngespräch eingeladen!

Bei etwaigen Fragen können wir gerne unter 0660 / 68 57 034 (vorzugsweise nachmittags) kontaktiert werden.

 

Euer Kiga-Team

 

 

 

Anmeldung

Alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Zell am Ziller, die im laufenden Kalenderjahr bis zum 31. August drei Jahre alt werden, erhalten im März eine schriftliche Einladung zur Kindergartenanmeldung. Mit anschließend erhaltener Zusage kann der  Kindergartenbesuch im September starten.
Der Erhalter (Marktgemeinde Zell am Ziller) sichert allen Dreijährigen einen Kindergartenplatz zu. Unter Dreijährige können aktuell, je nach Ressourcen ausschließlich im Ausnahmefall und ab dem Erreichen des 3. Lebensjahres aufgenommen werden. Der Einstieg unter dem Kindergartenjahr ist somit nur bedingt in Absprache mit Eltern, Leitung und Träger möglich.

Sind nicht ausreichend viele Kindergartenplätze für alle angemeldeten dreijährigen Kinder vorhanden, werden die Kinder in folgender Reihung aufgenommen:

  1. besuchspflichtige Kinder (§ 26 TKBBG) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde
  2. Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen
  3. Kinder, deren Eltern nachweislich berufstätig sind,
  4. Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden.

Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche, sie besteht nicht in den vom Erhalter bzw. gesetzlich festgelegten freien Tagen oder Ferien.

Sollten noch weitere Plätze verfügbar sein, werden diese fallweise an Kinder vergeben, die im Schulsprengel der VS Zell am Ziller ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Aufnahme von Kindern, die nicht im Gemeindegebiet von Zell am Ziller ihren Hauptwohnsitz haben, erfolgt ausschließlich durch den Bürgermeister nach Absprache mit der Kindergartenleitung.

 


Kosten

Für den Besuch des Kindergartens werden monatlich folgende Beiträge eingehoben:

  • €   43,00   Betreuungsgebühr Halbtag von 7:00 - 13:00 Uhr
  • €   80,00   Betreuungsgebühr Ganztag von 7:00 - 16:30 Uhr    
  • €     7,00   optional: Mittagessen           

Der halbtägige Kindergartenbesuch in den letzten beiden Kindergartenjahren wird vom Land Tirol für jedes Kind kostenfrei ermöglicht. Dies bedeutet, dass nur die Nachmittagsbetreuung kostenpflichtig ist.

Der Kindergartenbeitrag und das Essen werden im Folgemonat in Rechnung gestellt und sind mittels automatisch zugestelltem Zahlschein oder Bankeinzug zu begleichen.