Anmeldung & Kosten

Anmeldung

Alle Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Zell am Ziller, die im laufenden Kalenderjahr bis zum 31. August drei Jahre alt werden, erhalten im März eine schriftliche Einladung zur Kindergartenanmeldung. Mit anschließend erhaltener Zusage kann der  Kindergartenbesuch im September starten.
Der Erhalter (Marktgemeinde Zell am Ziller) sichert allen Dreijährigen einen Kindergartenplatz zu. Unter Dreijährige können aktuell, je nach Ressourcen ausschließlich im Ausnahmefall und ab dem Erreichen des 3. Lebensjahres aufgenommen werden. Der Einstieg unter dem Kindergartenjahr ist somit nur bedingt in Absprache mit Eltern, Leitung und Träger möglich.

Sind nicht ausreichend viele Kindergartenplätze für alle angemeldeten dreijährigen Kinder vorhanden, werden die Kinder in folgender Reihung aufgenommen:

  1. besuchspflichtige Kinder (§ 26 TKBBG) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde
  2. Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen
  3. Kinder, deren Eltern nachweislich berufstätig sind,
  4. Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden.

Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche, sie besteht nicht in den vom Erhalter bzw. gesetzlich festgelegten freien Tagen oder Ferien.

Sollten noch weitere Plätze verfügbar sein, werden diese fallweise an Kinder vergeben, die im Schulsprengel der VS Zell am Ziller ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Aufnahme von Kindern, die nicht im Gemeindegebiet von Zell am Ziller ihren Hauptwohnsitz haben, erfolgt ausschließlich durch den Bürgermeister nach Absprache mit der Kindergartenleitung.

 


Kosten

Für den Besuch des Kindergartens werden monatlich folgende Beiträge eingehoben:

  • €   38,00   Betreuungsgebühr Halbtag von 7:00 - 13:00 Uhr
  • €   70,00   Betreuungsgebühr Ganztag von 7:00 - 16:30 Uhr    
  • €      5,00   optional: Mittagessen           

Der halbtägige Kindergartenbesuch in den letzten beiden Kindergartenjahren wird vom Land Tirol für jedes Kind kostenfrei ermöglicht. Dies bedeutet, dass nur die Nachmittagsbetreuung kostenpflichtig ist.

Der Kindergartenbeitrag und das Essen werden im Folgemonat in Rechnung gestellt und sind mittels automatisch zugestelltem Zahlschein oder Bankeinzug zu begleichen.